A.11 Sicherheitsmetriken
Objective: Die Definition von Metriken zum Messen der Effizienz von Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht die Überprüfung der Prozessreife und eine Bewertung der Maßnahmen durch das Management.
Control 11.1: Definieren von Messgrößen
Es sollten Messgrößen definiert werden, mit denen sich die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Entwicklungszyklus messen lässt.
Control 11.2: Kontinuierliche Auswertung
Die Auswertung von Messgrößen sollte regelmäßig geschehen, um eine kontinuierliche Überwachung des Prozesses zu gewährleisten.
Control 11.3: Identifizieren von Stakeholdern
Für alle erfassten Messgrößen sollte ein Stakeholder identifiziert werden, der für die Auswertung und das Ableiten von Maßnahmen verantwortlich ist.
Control 11.4: Eigenschaften von Messgrößen
Messgrößen sollten die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- zweckdienlich zur Verbesserung der Sicherheit im Entwicklungsprozess
- objektiv
- eindeutig
- angemessen
- einfach zugänglich für den jeweiligen Stakeholder
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